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Weiterbildung zahlt sich aus!



Weiterbildung kostenlos, jedoch nicht umsonst -
bei uns nicht nur nach WeGebAU, aber auch!

Für viele Kunden unserer Weiterbildungsangebote enstehen keine Kosten!  

Nach bundesweit geltenden Gesetzen wird Jahr für Jahr Weiterbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert:

  • durch Übernahme der Lehrgangsgebühren
  • durch Zuschüsse zu Fahrkosten
  • durch Zuschüsse zu Kosten der Kinderbetreung
  • durch Zuschüsse zu auswärtiger Unterbringung
  • durch Zuschüsse zu Lohnkosten für Ausfallzeiten in Betrieben.

Nicht nur Arbeitnehmer, die sich eine neue Arbeitsstelle suchen müssen, sondern auch viele Beschäftigte, die vom Arbeitgeber für eine Weiterbildung ganz oder in Teilzeit freigestellt werden, können diese Möglichkeiten der Förderung nutzen, um sich durch Weiterbildung beruflich besser oder neu zu positionieren. Bei zunehmendem Fachkräftemangel tragen gerade qualifizierte Weiterbildungen maßgeblich dazu bei, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie Einkommensmöglichkeiten auch langfristig auf gehobenem Niveau zu erhalten.

Wir nehmen nicht nur Bildungsgutscheine an,  wir beraten und unterstützen Sie gerne auch im Vorfeld! Bei uns können Sie sich auf den Start und die erfolgreiche Durchführung Ihrer Weiterbildung verlassen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beantragung und Durchführung dieser nach SGB III geförderten Weiterbildung. Ob Sie bzw. Ihr Unternehmen gefördert werden können, prüfen im Einzelfall die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit. Bei positiver Entscheidung werden zumeist die sogenannten "Bildungsgutscheine" zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren ausgestellt und an die Kunden ausgegeben.

Die eXirius IT Dienstleistungen GmbH ist als Träger für geförderte Weiterbildungen zertifiziert und zugelassen. Wir bieten ein breites Spektrum an zugelassenen Lehrgängen an. Viele unserer Kurse sind nach AZWV zertifiziert. Darüberhinaus bestehen im Einzelfall zusätzliche Wahl- und Fördermöglichkeiten für individuell auf Ihren Bildungsbedarf maßgeschneiderte Lehrgänge und vor allem auch für Zertifizierungen wie z.B. die der IHK, die der  IT-Spezialisten nach APO-IT oder Projektmanagement-Spezialisten nach GPM/IPMA.

Eine kostenlose Weiterbildung kommt vor allem für folgende Interessenten in Betracht:

  • für Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Angestellten, die zu Beginn ihrer Weiterbildung das 45. Lebensjahr vollendet haben und vom Arbeitgeber für die Weiterbildung ganz oder in Teilzeit freigestellt werden, wenn zugleich weiter Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht und die Weiterbildung ausserhalb des Betriebes stattfindet (nur WeGebAU),
  • für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden,
  • für Berufsrückkehrer, d.h. Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen,
  • für Arbeitnehmer wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie nicht über einen Berufsabschluss mit  einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren verfügen (auch WeGebAU),
  • für ausbildungsfremd beschäftigte Arbeitnehmer, die zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können (auch WeGebAU)
  • und selbstverständlich für arbeitsuchende Arbeitslose, wenn eine Weiterbildung für die Wiedereingliederung in den Arbeitmarkt notwendig ist.

Für Unternehmen ergeben sich bei Bewilligung vor allem folgende Chancen:

  • höhere Motivation von Mitarbeitern, Zuwachs und Aktualisierung von berufsspezifischem Know-how
  • langfristiger Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von wertvollen Fachkräften
  • Einsparung der Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten für die oben genannten Mitarbeiter-Gruppen
  • zusätzlicher Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeiten der Weiterbildung bei den o.g. Beschäftigtengruppen mit fehlendem Berufsabschluss oder fachfremder Ausbildung
  • Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen einstellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten oder bei Beschäftigung (vergleichbare Regelung bei Vertretern aus Leihunternehmen)

Unser Angebot

Wir wissen, dass insbesondere auf wichtige Fachkräfte nicht längerfristig völlig am Arbeitspatz verzichtet werden kann und das zuweilen gar vergebliche Warten auf eine vielleicht irgendwann stattfindende Gruppenschulung den Elan hemmt und die Planung im Betrieb erschwert. Deswegen bieten wir eine breite Pallette an Angeboten, die sich parallel zur Arbeitstätigkeit wahrnehmen lassen, die jederzeit auch ab einem Teilnehmer realisiert werden und zum Erfolg von Arbeitnehmern, Unternehmen und Organisationen beitragen.

Eine schnellen Zugriff auf alle Bildungsangebote haben Sie in unserer Kursübersicht. An den Zusätzen förderfähig, AZWV-zertifizert, WeGebAU erkennen Sie dort schnell die im Zusammenwirken mit der Arbeitsagentur bereits förderfähigen Angebote. Alternative Lehrgänge können wir Ihnen im Einzelfall  bedarfsgerecht nach Absprache zur Beantragung zusammenstellen.

Prüfen auch Sie die Möglichkeiten einer kostenlosen Weiterbildung. Nutzen Sie unsere Beratung und kontaktieren Sie uns >>

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